Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Vorbereitetes Dokument für eine Vorsorgevollmacht

Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht, die Ihre Bedürfnisse genaustens erfüllt, erfordert Maßarbeit.


Das Auftragsverhältnis ist ein Gefälligkeitsvertrag und sollte deshalb ebenso wie die Vorsorgevollmacht schriftlich geregelt werden. Darüber hinaus stellen Vorsorgevollmachten maßgeschneiderte Dokumente dar. Sie sollten individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der vollmachtgebenden Person abgestimmt sein.


Wir helfen Ihnen gerne dabei, dies sicherzustellen, indem wir Sie in unserer Kanzlei in Berlin ausführlich beraten. Es kann gefährlich werden, ohne juristische Beratung ein beispielsweise aus dem Internet heruntergeladenes Vollmachtsmuster auszufüllen. Bei "schlechten" Bevollmächtigungen kann Ihr gesamtes Vermögen verlorengehen.

Lesen Sie dazu: "Das gerichtliche Verfahren in Betreuungssachen" – Aufsatz von Sybille M. Meier [10-seitiges PDF-Dokument, 49.8 KB]

PDF-Download

Vorsorgevollmacht – Beratung in Berlin

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuerbestellung ist für Menschen, die über eine Vertrauensperson verfügen, sinnvoll. Doch ein "unsauber" abgefasstes Dokument kann desaströse Folgen nach sich ziehen. So ist eine zu weitreichende Vollmacht, die der falschen Person erteilt wurde, gefährlich. In unserer Kanzlei in Berlin klären wir Sie über gängige Fehlerquellen auf und unterstützen Sie beim Verfassen einer individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vollmacht.

Private Vorsorge verdrängt öffentliche Fürsorge


Können die Angelegenheiten einer Person durch einen Bevollmächtigten besorgt werden, kommt es nicht zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Wie jeder Vollmacht liegt der Vorsorgevollmacht nach der neueren Rechtsprechung regelhaft ein stillschweigend vereinbartes Auftragsverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber zugrunde. Hierdurch werden zulasten des Bevollmächtigten weitreichende Pflichten begründet.


Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindern

Der oben beschriebene Umstand ist den Beteiligten meist nicht bekannt. Es wird vielmehr angenommen, der Ausübung einer Vorsorgevollmacht liege ein reines Gefälligkeitsverhältnis zugrunde. Die neuere Rechtsprechung ist dem entgegengetreten. Selbst im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern wird in der Regel ein Auftragsverhältnis angenommen – mit weitreichenden Haftungsfolgen bezüglich Auskunft, Rechenschaft und Schadensersatzansprüchen. Zum anderen ist ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht durch die bevollmächtigte Person möglich, wenn die Vollmacht nicht präzise und lückenlos formuliert ist.

Share by: