Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Symbolbild mit Richterhammer und Miniatur Immobilie

Überblick über die Tätigkeit und Aufgaben, die wir als Testamentsvollstrecker für Sie erfüllen können:


  • Ausführung des letzten Willens inklusive Aufteilung des Nachlasses nach Maßgabe der vom Erblasser getroffenen Entscheidungen
  • Auseinandersetzung der Erben
  • Nachlassverwaltung (inklusive möglicher Verbindlichkeitsaufnahme)
  • Durchführung von gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren (aktiv oder passiv), die sich auf den Nachlass beziehen
  • Prüfung von durch den Erblasser gemachten Auflagen und Bedingungen an Erben
  • Festlegung und Zusprache von Pflichtteilen an im Testament ausgeschlossenen, aber generell berechtigten Erben
  • Zeitlich begrenzte Verwaltung des Nachlassanteils, stellvertretend für einen Erben (vor allem bei minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Erben)

Professionelle Planung und Abwicklung der Nachfolgegestaltung


Es erwartet Sie in unserer Kanzlei ein qualifiziertes Team, das Sie allumfassend zu Fragen rund um die Testamentsvollstreckung berät. Dies ist heute umso wichtiger geworden: Kompliziertere Vermögensstrukturen und veränderte Familienmodelle wie Patchwork- oder Regenbogenfamilien führen zu neuen Lebenswirklichkeiten. Dadurch werden die Nachlassstrukturen immer komplexer und bedürfen einer professionellen Planung und Abwicklung. Genau dies wird von unseren erfahrenen Anwältinnen gewährleistet. Für unsere Expertise verbürgt nicht zuletzt auch der Lehrgang Testamentsvollstreckung, der in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., ausgerichtet wird und den wir erfolgreich absolviert haben.


Geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses


Die Testamentsvollstreckung ist eines der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung. Sie garantiert die Umsetzung des Willens des Erblassers über den Tod hinaus. Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen vor Verschiebungen. In schwierigen Vermögens- und Familienverhältnissen ist Streit zwischen den Erben vorprogrammiert. In diesen Fällen wird durch die Testamentsvollstreckung eine geordnete Auseinandersetzung des Nachlasses ermöglicht. Allein der Testamentsvollstrecker darf bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung über den Nachlass verfügen.

Daher ist es ratsam, Ihren Nachlass in die Hände eines vertrauenswürdigen Testamentsvollstreckers zu legen. Wir verfügen über die juristische, soziale und wirtschaftliche Kompetenz, Ihnen in allen Fragen zur Testamentsvollstreckung zur Seite zu stehen.

Share by: