Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Hand einer alten Frau in den Händen einer jungen Frau

Viele Mandanten richten sich in diesem Kontext mit den folgenden Themen, Rechtsfragen und Problemen an unsere Fachanwaltsanzlei:


  • Verhältnis Betreuerbestellung und Vorsorgevollmacht
  • Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
  • Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers
  • Betreuerbestellung
  • Eignung des Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten
  • Kontrollbetreuung
  • Missbrauch der Vorsorgevollmacht
  • Leerräumen von Konten
  • Immobilienübertragungen
  • Umgangsbeschränkungen

Lesen Sie dazu: "Das gerichtliche Verfahren in Betreuungssachen" – Aufsatz von Sybille M. Meier [10-seitiges PDF-Dokument, 49.8 KB]

Ende 2016 standen in unserer Gesellschaft mehr als 1,3 Million Menschen unter rechtlicher Betreuung. Aufgrund der demographischen Veränderungen ist mit einer weiteren Erhöhung der Betreuungszahlen zu rechnen. Dies verdeutlicht die enorme Bedeutung des Betreuungsrechts im Alltagsleben. Zunehmend erteilen heute viele Menschen Vorsorgevollmachten, um eine Betreuung zu vermeiden. Auch die Zahl der Patientenverfügungen steigt kontinuierlich an. Ich bin seit 1985 im Betreuungswesen tätig (damals noch Recht der Gebrechlichkeitspflegschaft und Entmündigung). Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Betreuerin, Ergänzungsbetreuerin und Verfahrenspflegerin für diverse Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin kann ich Sie zuverlässig in allen Fragen des Betreuungsrechtes kompetent beraten.

Wir unterstützen:


  • Betroffene
  • Vollmachtgeber
  • Betreuer
  • Bevollmächtigte
  • Angehörige

In vielen Fällen konnten wir erfolgreich


  • dem Vollmachtsmissbrauch einen Riegel vorschieben,
  • verschobene Gelder zurückführen,
  • die Rückkehr von Vollmachtgebern, die gegen ihren Willen von ihren Bevollmächtigten in Heime verschafft wurden, in ihre häuslichen Verhältnisse erreichen.
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