Pflichtteilsrecht

Symbolbild mit Richterhammer und Miniatur Immobilie

Das Pflichtteilsrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten unserer erbrechtlichen Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.


Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzung


Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern des Erblassers, sofern sie durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Zusätzlich können Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen, wenn zu Lebzeiten Schenkungen erfolgt sind.





Enterbung und Gestaltungsmöglichkeiten


Die Gestaltung letztwilliger Verfügungen eröffnet verschiedene rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der Nachlassplanung. Wir beraten zur rechtssicheren Umsetzung und zu den Grenzen der Pflichtteilsreduzierung.


Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen


Wir vertreten sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen und begleiten sämtliche außergerichtlichen wie gerichtlichen Schritte.


Nachlassverzeichnis und Auskunft


Für die Berechnung des Pflichtteils ist regelmäßig ein vollständiges Nachlassverzeichnis erforderlich. Wir unterstützen bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung entsprechender Auskunftsansprüche.


Bewertung des Nachlasses


Die zutreffende Bewertung des Nachlasses ist häufig streitig, insbesondere bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Wertermittlung und der Einordnung komplexer Vermögenswerte.