Dr. Amanda Hochmann-Glattmann
Fachanwältin für Medizinrecht, vertiefte Kenntnisse im Betreuungsrecht

Frau Dr. Hochmann-Glattmann verfügt als Fachanwältin für Medizinrecht über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Recht und Medizin. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2019 berät und vertritt sie Mandantinnen und Mandanten zu anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen mit medizinischem Bezug.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit war sie als Abteilungsleiterin bei einem renommierten Versicherungsmakler und Risikoberater tätig, wo sie mit den rechtlichen Belangen von Gesundheitsdienstleitern wie Universitätskliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen befasst war. Zudem ist sie seit 2026 zertifizierte Risikomanagerin im Gesundheitswesen.
Von dieser besonderen Kombination aus juristischem und medizinischem Fachwissen profitieren vor allem Mandantinnen und Mandanten im Betreuungs- und Erbrecht, wo medizinische Fragestellungen, etwa bei der Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit eine entscheidende Rolle spielen. Hier ist die sorgfältige Auswertung und qualifizierte Beurteilung von Behandlungsunterlagen und Fachgutachten von besonderer Relevanz.
Frau Dr. Hochmann-Glattmann ist es ein besonderes Anliegen zum Schutz älterer und gesundheitlich beeinträchtigter Menschen vor unzulässiger Einflussnahme und Vermögensmissbrauch beizutragen. In Fällen, in denen die Schwäche, Krankheit oder Abhängigkeit eines Menschen ausgenutzt wird, um Vermögensvorteile zu erlangen, bedarf es neben juristischem Fachwissen häufig auch eines fundierten Verständnisses medizinischer Zusammenhänge – hier begleitet Sie Frau Dr. Hochmann-Glattmann vertrauensvoll, empathisch sowie fachlich präzise und durchsetzungsstark.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Referendariat beim Kammergericht Berlin
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (2019)
- Promotion zum Thema „Autonome technische (Pflege-)Systeme und die Menschenwürde" (2023)
- Erwerb der Bezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht
